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Kosten, Zuzahlung und Krankenkasse

Von Ihrem Arzt erhalten Sie eine Verordnung über einen Haarersatz. Als Lieferant aller Krankenkassen kann der Übernahmeanteil direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Was dabei feststeht, was von Ihrer Kasse abhängt und welchen Weg die Unterlagen nehmen, steht auf dieser Seite.

So läuft die Versorgung auf Rezept

Fünf Schritte vom Rezept bis zur Abrechnung. Den Papierweg übernehme ich für Sie.

  1. Beim Arzt

    Rezept ausstellen lassen

    Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um ein Rezept, das kann der Onkologe, der Dermatologe, der Gynäkologe oder der Hausarzt sein. Auf dem Rezept (Muster 16) sollten das Hilfsmittel und die Diagnose stehen, zum Beispiel „Perücke / Zweithaarversorgung bei Chemotherapie“ oder „bei Alopecia Areata“. Bei einer Chemotherapie lassen Sie sich das Rezept am besten schon bei der Besprechung des Therapieplans ausstellen, mehr dazu auf der Seite zum Haarersatz bei Chemotherapie.

  2. Im Studio

    Beratung und Modellauswahl

    Im Einzeltermin suchen wir gemeinsam das passende Modell aus. Ablauf und Diskretion beschreibe ich auf der Seite zur Zweithaar-Beratung.

  3. Im Studio

    Kostenvoranschlag erstellen

    Ich berechne den Kassenanteil Ihrer Versicherung und erstelle den Kostenvoranschlag. So wissen Sie vor der Bestellung, was Ihre Kasse übernimmt und ob ein Eigenanteil bleibt.

  4. Bei der Krankenkasse

    Kostenvoranschlag einreichen

    Den Kostenvoranschlag sende ich direkt an Ihre Krankenkasse. Bei vielen Kassen liegt eine Direktgenehmigung vor, dann entfällt das Warten auf eine gesonderte Bewilligung.

  5. Im Studio

    Versorgung und Abrechnung

    Nach der Lieferung passe ich die Perücke beim Anprobetermin in Form, Sitz und Schnitt an. Den Übernahmeanteil rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie zahlen nur Zuzahlung und einen etwaigen Eigenanteil.

Wann die Krankenkasse zahlt

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt immer dann, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Als anerkannte Indikationen gelten:

Chemotherapie und Strahlentherapie

Vorübergehender vollständiger Haarverlust im Rahmen einer Krebsbehandlung.

Alopezie (Areata, Totalis, Universalis)

Kreisrunder oder vollständiger Haarausfall, hautärztlich diagnostiziert.

Diffuser oder hormoneller Haarausfall

Bei starker psychischer Belastung oder körperlicher Beeinträchtigung durch schütteres Haar, nach hautärztlicher Verordnung.

Narbiger Haarausfall und Traumata

Zum Beispiel nach Verbrennungen, Operationen oder Unfällen.

Was feststeht und was von Ihrer Kasse abhängt

Es gibt keinen einheitlichen Festbetrag für Perücken. Die bewilligten Beträge unterscheiden sich je nach Krankenkasse und medizinischer Diagnose, die Spanne reicht von 390 bis 1.200 Euro.

Eindeutig bestimmt ist nur die gesetzliche Zuzahlung der Versicherten. Sie beträgt zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro.

Darum steht am Anfang immer der Kostenvoranschlag. Ich berechne den Anteil Ihrer Versicherung, bevor etwas bestellt wird, und Sie entscheiden erst danach.

  • Kein einheitlicher Festbetrag, die Höhe hängt von Kasse und Diagnose ab
  • Gesetzliche Zuzahlung: zehn Prozent, mindestens fünf, höchstens zehn Euro
  • Kostenvoranschlag vor der Bestellung, direkt an Ihre Krankenkasse

Drei typische Fälle

Was das in der Praxis bedeutet, hängt vom Material und von Ihrer Versicherung ab. Die Beträge nenne ich Ihnen in der Beratung, oder Sie erfragen sie bei Ihrer Krankenkasse.

Versorgung bei Chemotherapie

Bei einer Versorgung während der Chemotherapie im unteren Preisbereich fällt oft kein Eigenanteil an, es bleibt dann bei der gesetzlichen Zuzahlung.

Kunsthaar als Standardversorgung

Kunsthaarperücken werden von den meisten Krankenkassen bis auf die gesetzliche Zuzahlung übernommen. Das hängt aber von Ihrer Versicherung ab und davon, ob Sie eine hochwertigere Montur wählen. Kunsthaar ist pflegeleicht und damit für eine vorübergehende Versorgung oft die passende Wahl.

Misch- und Echthaarmodelle

Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Modell mit Mischhaar, Echthaar oder Sonderausstattung, verrechne ich den Kassenzuschuss direkt vom Gesamtpreis. Sie zahlen lediglich die verbleibende Differenz als Eigenanteil. Bei Folgeversorgungen hängt die Höhe des Zuschusses von Ihrer Versicherung ab.

Den Papierweg übernehme ich

Meine Kunden bringen ein Rezept vom behandelnden Arzt mit. Ich berechne die Zuschüsse und gegebenenfalls den Eigenanteil, kümmere mich um die Abwicklung mit der Krankenkasse und übernehme die ganze Administration rund um die Bestellung.

Eine Übernahme oder ein Zuschuss der Kasse ist nur in präqualifizierten Zweithaarstudios möglich. Wer die Präqualifizierung vergibt und was sie für Sie als Versicherte bedeutet, erklärt die Seite zu Präqualifizierung und BVZ-Mitgliedschaft.

Was Präqualifizierung genau heißt, wer sie vergibt und wie lange sie gilt, erklärt die Seite zu Präqualifizierung und BVZ-Mitgliedschaft.

Präqualifizierung und BVZ-Mitgliedschaft

Fragen, die mir zur Krankenkasse oft gestellt werden

Was Kundinnen und Kunden vor dem ersten Termin am häufigsten wissen wollen. Den Einzelfall klären wir mit Ihrer Kasse, bevor etwas bestellt wird.

Zahlt auch die private Krankenversicherung?
Ja. Bei medizinischer Indikation, zum Beispiel bei Chemotherapie oder kreisrundem Haarausfall, leisten die gesetzlichen und die privaten Krankenkassen feste Zuschüsse. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von Ihrem Vertrag und der Diagnose ab.
Wie oft steht mir eine Versorgung zu?
Bei einer Chemotherapie steht Ihnen in der Regel pro Therapiezyklus beziehungsweise Behandlungsfall eine Versorgung zu.
Und bei dauerhafter Alopezie?
Je nach Abnutzung und Krankenkasse besteht meist alle sechs bis zwölf Monate ein erneuter Anspruch auf eine Folgeversorgung mit einer frischen Kunst- oder Echthaarperücke.
Gilt das auch für Männer?
Bei Männern zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer Chemotherapie. Ob Ihre Kasse zahlt, klären wir mit Rezept und Kostenvoranschlag, bevor etwas bestellt wird.
Wo stehen Perücken im Hilfsmittelverzeichnis?
Perücken und Zweithaarlösungen fallen im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung unter die Produktgruppe 34, „Haarersatz“.
Was kostet mich die Versorgung am Ende?
Bei einer Basisversorgung zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Bei höherwertigen Modellen kommt der Eigenanteil dazu. Eine belastbare Summe nenne ich Ihnen erst im Kostenvoranschlag, weil die bewilligten Beträge je Krankenkasse und Diagnose verschieden sind.

Rezept und Kostenvoranschlag klären wir gemeinsam

Bringen Sie die Verordnung Ihres Arztes zum Termin mit. Ich berechne den Anteil Ihrer Krankenkasse und einen möglichen Eigenanteil, erstelle den Kostenvoranschlag und reiche ihn bei Ihrer Kasse ein. Rufen Sie während der Öffnungszeiten an, außerhalb der Geschäftszeiten schreiben Sie mir per WhatsApp an 0160 93200291.

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