Versorgung bei Chemotherapie
Bei einer Versorgung während der Chemotherapie im unteren Preisbereich fällt oft kein Eigenanteil an, es bleibt dann bei der gesetzlichen Zuzahlung.
Von Ihrem Arzt erhalten Sie eine Verordnung über einen Haarersatz. Als Lieferant aller Krankenkassen kann der Übernahmeanteil direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Was dabei feststeht, was von Ihrer Kasse abhängt und welchen Weg die Unterlagen nehmen, steht auf dieser Seite.
Fünf Schritte vom Rezept bis zur Abrechnung. Den Papierweg übernehme ich für Sie.
Beim Arzt
Bitten Sie Ihren behandelnden Arzt um ein Rezept, das kann der Onkologe, der Dermatologe, der Gynäkologe oder der Hausarzt sein. Auf dem Rezept (Muster 16) sollten das Hilfsmittel und die Diagnose stehen, zum Beispiel „Perücke / Zweithaarversorgung bei Chemotherapie“ oder „bei Alopecia Areata“. Bei einer Chemotherapie lassen Sie sich das Rezept am besten schon bei der Besprechung des Therapieplans ausstellen, mehr dazu auf der Seite zum Haarersatz bei Chemotherapie.
Im Studio
Im Einzeltermin suchen wir gemeinsam das passende Modell aus. Ablauf und Diskretion beschreibe ich auf der Seite zur Zweithaar-Beratung.
Im Studio
Ich berechne den Kassenanteil Ihrer Versicherung und erstelle den Kostenvoranschlag. So wissen Sie vor der Bestellung, was Ihre Kasse übernimmt und ob ein Eigenanteil bleibt.
Bei der Krankenkasse
Den Kostenvoranschlag sende ich direkt an Ihre Krankenkasse. Bei vielen Kassen liegt eine Direktgenehmigung vor, dann entfällt das Warten auf eine gesonderte Bewilligung.
Im Studio
Nach der Lieferung passe ich die Perücke beim Anprobetermin in Form, Sitz und Schnitt an. Den Übernahmeanteil rechne ich direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie zahlen nur Zuzahlung und einen etwaigen Eigenanteil.
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt immer dann, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Als anerkannte Indikationen gelten:
Vorübergehender vollständiger Haarverlust im Rahmen einer Krebsbehandlung.
Kreisrunder oder vollständiger Haarausfall, hautärztlich diagnostiziert.
Bei starker psychischer Belastung oder körperlicher Beeinträchtigung durch schütteres Haar, nach hautärztlicher Verordnung.
Zum Beispiel nach Verbrennungen, Operationen oder Unfällen.
Es gibt keinen einheitlichen Festbetrag für Perücken. Die bewilligten Beträge unterscheiden sich je nach Krankenkasse und medizinischer Diagnose, die Spanne reicht von 390 bis 1.200 Euro.
Eindeutig bestimmt ist nur die gesetzliche Zuzahlung der Versicherten. Sie beträgt zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro.
Darum steht am Anfang immer der Kostenvoranschlag. Ich berechne den Anteil Ihrer Versicherung, bevor etwas bestellt wird, und Sie entscheiden erst danach.
Was das in der Praxis bedeutet, hängt vom Material und von Ihrer Versicherung ab. Die Beträge nenne ich Ihnen in der Beratung, oder Sie erfragen sie bei Ihrer Krankenkasse.
Bei einer Versorgung während der Chemotherapie im unteren Preisbereich fällt oft kein Eigenanteil an, es bleibt dann bei der gesetzlichen Zuzahlung.
Kunsthaarperücken werden von den meisten Krankenkassen bis auf die gesetzliche Zuzahlung übernommen. Das hängt aber von Ihrer Versicherung ab und davon, ob Sie eine hochwertigere Montur wählen. Kunsthaar ist pflegeleicht und damit für eine vorübergehende Versorgung oft die passende Wahl.
Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Modell mit Mischhaar, Echthaar oder Sonderausstattung, verrechne ich den Kassenzuschuss direkt vom Gesamtpreis. Sie zahlen lediglich die verbleibende Differenz als Eigenanteil. Bei Folgeversorgungen hängt die Höhe des Zuschusses von Ihrer Versicherung ab.
Meine Kunden bringen ein Rezept vom behandelnden Arzt mit. Ich berechne die Zuschüsse und gegebenenfalls den Eigenanteil, kümmere mich um die Abwicklung mit der Krankenkasse und übernehme die ganze Administration rund um die Bestellung.
Eine Übernahme oder ein Zuschuss der Kasse ist nur in präqualifizierten Zweithaarstudios möglich. Wer die Präqualifizierung vergibt und was sie für Sie als Versicherte bedeutet, erklärt die Seite zu Präqualifizierung und BVZ-Mitgliedschaft.
Was Präqualifizierung genau heißt, wer sie vergibt und wie lange sie gilt, erklärt die Seite zu Präqualifizierung und BVZ-Mitgliedschaft.
Was Kundinnen und Kunden vor dem ersten Termin am häufigsten wissen wollen. Den Einzelfall klären wir mit Ihrer Kasse, bevor etwas bestellt wird.
Bringen Sie die Verordnung Ihres Arztes zum Termin mit. Ich berechne den Anteil Ihrer Krankenkasse und einen möglichen Eigenanteil, erstelle den Kostenvoranschlag und reiche ihn bei Ihrer Kasse ein. Rufen Sie während der Öffnungszeiten an, außerhalb der Geschäftszeiten schreiben Sie mir per WhatsApp an 0160 93200291.
Telefon 02932 24571